»In den Abgründen des Unrechts findest du immer
die größte Sorgfalt für den Schein des Rechts.«
Johann Heinrich Pestalozzi




Recht

 Politisch-juristisch
 Umgangssprachlich alltäglich
 Rechtsphilosophie
 Naturrecht und Rechtspositivismus
 Rechtsvorstellungen verschiedener Philosophen
 Kritisches zum Recht
 Internetlinks

Recht ist ein politisch-juristische Begriff, aber auch ein philosophischer und umgangs-sprachlich/alltäglicher Begriff. Deshalb kann Recht verschiedenes bedeuten.


Politisch-juristisch

Als politisch-juristischer Begriff bedeutet Recht ein System von Gesetzen mit – innerhalb eines Staates oder auch überstaatlichem – allgemeinen Geltungsanspruch, das von gesetzgebenden Institutionen geschaffen und wenn erforderlich von Organen der Rechts-pflege durchgesetzt wird.

In den meisten Staaten der Welt gibt es heutzutage eine (zumindest vorgebliche, theoretische) horizontale Gewaltenteilung. Die Legislative schafft Gesetze, die Exekutive führt die Gesetze aus, bzw. handelt im Rahmen der Gesetze und die Judikative interpretiert die Gesetze bzw. wendet sie im Einzelfall an.

Die Wissenschaft vom Recht ist die Rechtswissenschaft oder die Jurisprudenz, abge-kürzt oft Jura. (Jura-Studium). Verwandt mit der Rechtsphilosophie ist Staatsphilosophie.

Als Justiz bezeichnet man die staatlichen Organe der Rechtspflege.


Umgangssprachlich alltäglich

Als umgangssprachlich/alltäglicher Begriff wird Recht oft mit "richtig" gleichgesetzt. Für richtig und gerecht hält der Einzelne, was mit den eigenen ethischen Überzeugungen, mit  Sitte und  Moral, aber auch mit den eigenen Idealen und Interessen übereinstimmt.


Rechtsphilosophie

Innerhalb der Philosophie beschäftigt sich die Rechtsphilosophie mit dem Recht, aber keinesfalls nur sie. Bei einigen Philosophen ist Rechtsphilosophie identisch mit  prak-tischer Philosophie. (U. a. bei Hegel.)

Die Philosophen streiten seit Jahrtausenden darüber, was Recht und was Unrecht ist und ein Ende dieses Streites ist nicht zu erwarten. Dabei geht dieser Streit einerseits um die konkreten Aussagen (z. B.: "Ist das Töten eines Menschen unter bestimmten Umstän-den erlaubt oder immer verboten?"), andererseits um die Herkunft bzw. Begründung des Rechts.


Naturrecht und Rechtspositivismus

Die meisten Philosophen gehen davon aus, dass es unabänderliche, über jede (mensch-liche) Willkür stehende Rechte gibt (Naturrecht). Einige Philosophen (und viele mit der Rechtssetzung und Rechtspflege betraute Menschen) gehen davon aus, dass Recht immer und nur das ist, was eine Gruppe von Menschen als Recht setzt. (Rechtspositi-vismus) (Eng mit diesem Streitpunkt zusammen hängt die Frage, ob  Werte subjektiv oder objektiv sind.)

Die Naturrechtslehre geht davon aus, dass es eine höhere Instanz als den Menschen gibt, die Rechte setzt, über die der Mensch sich nicht hinwegsetzen kann und darf. Diese Instanz kann die Natur sein, aber auch – da täuscht der Name dieser Lehre etwas! – Gott oder die Vernunft.

Unter Naturrecht verstehen einige Menschen "das Recht, das in der Natur herrscht". Sozialdarwinismus und besonders hart Faschismus sind Ergebnisse eines solchen Missverständnisses. Ähnlich aber nicht immer identisch damit ist die Vorstellung "Recht gleich Macht".

Der Rechtspositivismus lehnt die Naturrechtslehre ab. Recht sei etwas von Menschen gesetztes, sei etwas subjektives bzw. intersubjektives. Recht sei, was der Gesetzgeber als Recht setzt. In einem bestimmten Territorium zu einer bestimmten Zeit gelten bestimmte Gesetze und an die hat man sich zu halten bzw. auf die kann man sich berufen. Der Streit darüber, ob nun diese Gesetze aus irgendwelchen übergeordneten Gesichtspunkten gerecht oder ungerecht seien, sei unentscheidbar und deshalb für die juristische Praxis unbedeutend. [1]

Dass es in Gesellschaften positives Recht geben muss, wird mit Ausnahme einiger weniger Radikal-Anarchisten keiner bestreiten. (Fahren wir nun alle auf der rechten oder der linken Straßenseite?) Ob das in einem bestimmten Land bestehende positive Recht zum Ziel hat, die verschieden Interessen auszugleichen oder ob es bestimmte Menschen und Menschengruppen vor anderen privilegiert und ungerechte Verhältnisse zementiert, ist umstritten.


Rechtsvorstellungen verschiedener Philosophen

Heraklit unterschied als erster zwischen Naturrecht und positivem Recht.

Die Vielfalt der Sophisten zeigt sich daran, das Recht sowohl als Macht der Starken über die Schwachen, denn auch als Schutz der Schwachen vor den Starken angesehen wur-de. Vielfach wurde auf die Relativität des Rechts und der Rechtsvorstellungen verwiesen.

Bei  Platon ist die Idee des Guten die Idee der Ideen, die oberste Idee. Aus ihr ergebe sich Recht, das nur die Weisesten erkennen könnten, die deshalb als Philosophenkönige herrschen müssten, damit es gerecht zugehen könne.

Bei Aristoteles ist der Mensch von Natur aus ein soziales Wesen, das Gesellschaft und Staat bildet. Recht sei, dass jeder sich gemäß seines Wesens entwickeln könne. Da die Menschen unterschiedlich seien, gebe es unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten. Sklaverei sei erlaubt, da einige Menschen nun mal minderwertig seien.

Dagegen gingen die  Stoiker von der prinzipiellen Gleichheit aller Menschen aus.

In der mittelalterlichen Scholastik wurde zwischen göttlichem und weltlichem Recht unterschieden. Das göttliche Naturrecht stehe über jeder menschlichen Setzung, das weltliche Recht entstehe aus der Vernunft und werde vom absoluten Fürsten durch-gesetzt.

Für Hobbes hat der Mensch nur die Wahl zwischen rechtlosem Naturzustand oder Unterwerfung unter einen Absoluten Monarchen. Recht ist, was dieser als Recht setzt.

 Locke ist der Begründer der Vorstellung, dass es eine Gewaltenteilung zwischen Gesetzgeber und Regierung geben soll. Grundlage des Rechts müsse die gegenseitige Achtung sein.

Für Bentham ist Recht das, was das größtmögliche Glück der größtmöglichen Zahl herbeiführe.

Bei Kant ist objektive Recht der »Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann«.

Für  Hegel ist das Recht ein objektives Gebilde, das als Produkt der dialektischen Entwicklung der Idee entstehe.

Für Marx ist Recht das Produkt der dialektischen Entwicklung der Gesellschaft. Es stütze die bestehenden Eigentumsverhältnisse.

Für Lenin ist Recht das, was dem Aufbau einer kommunistischen Gesellschaft dient. Unrecht was dem entgegensteht. Ein anderes Kriterium Recht und Unrecht zu unter-scheiden gebe es zumindest gegenwärtig nicht.

In der gegenwärtigen Diskussion über Recht ist die Position von Habermas sehr bedeut-sam. In einem freien Diskurs, in einer "Idealen Sprechsituation" müssten die Menschen eine Übereinkunft und einen Interessenausgleich finden.


Kritisches zum Recht

Der finanziell Bessergestellte oder mächtige Institutionen (Behörde, große Firmen etc.) haben immer mehr Möglichkeiten "Recht zu bekommen" als kleine Leute. So ist selbst in einem funktionierendem Rechtsstaat Rechtsgleichheit für alle nicht zu erreichen. Übertre-tungen des positiven Rechts durch finanziell Schwache ist deshalb zwar nicht legal aber nach meinem Dafürhalten legitim. Jedenfalls legitimer, als wenn die sowieso schon Mächtigen die Gesetze brechen.

Recht und Gerechtigkeit müssen nicht immer auseinanderfallen, sie können aber auch nicht immer übereinstimmen. Recht und  Moral sind oft verschieden. Das möchte ich am Beispiel der Pädophilie erläutern:

  • Mann A hat pädophile Bedürfnissen und befriedigt sich diese an Kindern.
  • Mann B hat pädophile Bedürfnisse, befriedigt sich diese aber aus Angst vor Strafe und gesellschaftlicher Ächtung nicht.
  • Mann C hat pädophile Bedürfnisse, befriedigt sich diese aber nicht, weil er keine Gelegenheit dazu hat.
  • Mann D hat keine pädophilen Bedürfnisse. In anderen Bereichen handelt er aber egoistisch und schert sich nicht um die Gesetze und die Befindlichkeit anderer Menschen.
  • Mann E hat pädophile Bedürfnisse, befriedigt sich diese aber nicht aus Verantwortungsbewußtsein für die potentiellen Opfer, aus Mitleid mit ihnen.

Bestraft werden kann nur Mann A.  Moralisch besser als die anderen Männer ist nur Mann E.


Recht im Internet:

Anmerkungen

Anm. 1: Diese Auffassung wurde nach dem 2. Weltkrieg einigen deutschen Richtern zum Verhängnis (vielen von denen allerdings leider nicht!), die während der Nazizeit positives Recht durchsetzten. Wenn Soldaten aus der deutsche Armee desertierten, weil sie den verbrecherischen, verrückten und in den letzten Jahren offensichtlich verloren Krieg nicht mehr mitmachen wollten, war dies gemessen am positiven Recht Unrecht. Wenn sie dafür zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden, war das Recht. "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein" argumentierte auch der ehemalige Marine-Richter und spätere baden-württembergische Ministerpräsident Filbinger. (Und heute denkt so manch ehemaliger Stasi-Mitarbeiter.) Zurück zum Text


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