Die meisten Philosophen gehen davon aus, dass es unabänderliche, über jede (mensch-liche) Willkür stehende Rechte gibt (Naturrecht). Einige Philosophen (und viele mit der Rechtssetzung und Rechtspflege betraute Menschen) gehen davon aus, dass Recht immer und nur das ist, was eine Gruppe von Menschen als Recht setzt. (Rechtspositi-vismus) (Eng mit diesem Streitpunkt zusammen hängt die Frage, ob
Werte subjektiv oder objektiv sind.)
Diese Auffassung wurde nach dem 2. Weltkrieg einigen deutschen Richtern zum Verhängnis (vielen von denen allerdings leider nicht!), die während der Nazizeit positives Recht durchsetzten. Wenn Soldaten aus der deutsche Armee desertierten, weil sie den verbrecherischen, verrückten und in den letzten Jahren offensichtlich verloren Krieg nicht mehr mitmachen wollten, war dies gemessen am positiven Recht Unrecht. Wenn sie dafür zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden, war das Recht. "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein" argumentierte auch der ehemalige Marine-Richter und spätere baden-württembergische Ministerpräsident Filbinger. (Und heute denkt so manch ehemaliger Stasi-Mitarbeiter.)
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